Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gönnerschaft / Spende

  • Vertragsabschluss

    Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihre Bestellung einer Gönnerschaft, Bezahlung einer Spende, oder Anmeldung zur Mitgliedschaft bei einer kantonalen Wanderweg-Organisation durch unsere Auftragsbestätigung annehmen. Diese Auftragsbestätigung beinhaltet die wesentlichen Inhalte Ihrer Bestellung und erfolgt an Ihre angegebene E-Mail-Adresse.

Gönnerbestimmungen der Schweizer Wanderwege

Mit einem freien Beitrag und der Anmeldung werden Sie Gönnerin oder Gönner der Schweizer Wanderwege. Üblich ist ein Beitrag von CHF 50 pro Jahr.  Die Gönnerschaft gilt für das laufende Kalenderjahr. Sie tritt mit der Einzahlung in Kraft. Bei Nichterneuerung erlischt sie nach einem Jahr.  

Vorteile einer Gönnerschaft: www.schweizer-wanderwege.ch/goennervorteile

Spendenbestimmungen der Schweizer Wanderwege

Wir nehmen jede Spende dankbar entgegen, unabhängig vom Betrag.  

Legate

Das Spenden eines Nachlasses ist eine persönliche Angelegenheit, und die Schweizer Wanderwege schützen die Privatsphäre der Erblasser, die mit ihnen Kontakt aufgenommen haben.

Zewo-Zertifikation

Die Schweizer Wanderwege sind mit dem Gütesiegel der Zewo ausgezeichnet. Informationen finden Sie auf der Website der Zewo.

Das Zewo-Gütesiegel zeichnet gemeinnützige Organisationen aus, welche von der Zewo regelmässig auf den gewissenhaften Umgang mit Spendengeldern überprüft werden. Organisationen, die das Gütesiegel der Zewo tragen, informieren offen über ihre Tätigkeiten, führen eine transparente Rechnung und setzen ihre Spendengelder zweckbestimmt, wirksam und wirtschaftlich ein. Weiter verfügen die Organisationen über funktionierende interne und externe Kontrollstrukturen.

Bestimmungen zur Mitgliedschaft bei einer kantonalen Wanderweg-Organisation

Anmeldungen zur Mitgliedschaft einer kantonalen Wanderweg-Organisation auf der Website der Schweizer Wanderwege werden von den Schweizer Wanderwegen an die jeweilige kantonale Wanderweg-Organisation weitergeleitet. Es obliegt den kantonalen Wanderweg-Organisationen, mit dem Mitglied Kontakt aufzunehmen und die Bezahlung des Mitgliederbeitrags abzuwickeln. Für Kündigungen der Mitgliedschaft muss direkt Kontakt mit der jeweiligen kantonalen Wanderweg-Organisation aufgenommen werden. 

Bestimmungen zur freiwilligen Mitarbeit bei einer kantonalen Wanderweg-Organisation

Anmeldungen zur freiwilligen Mitarbeit bei einer kantonalen Wanderweg-Organisation auf der Website der Schweizer Wanderwege werden von den Schweizer Wanderwegen verarbeitet und an die jeweiligen kantonale Wanderweg-Organisation weitergeleitet. Es obliegt den kantonalen Wanderweg-Organisationen, mit den Freiwilligen Kontakt aufzunehmen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird. Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Bern.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Shop

  • Geltungsbereich

    Die GEWA führt die Bestellung im Auftrag der Schweizer Wanderwege nach den zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen AGB aus. Die AGB stehen Ihnen auf der Website unter dem Link «AGB» zur Verfügung. Im Zweifel gelten die auf der Website zum Zeitpunkt der Bestellung veröffentlichten AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Schweizer Wandernacht

Personen, welche die Website wandernacht.ch, nuitrando.ch oder notte-escursionistica.ch der Schweizer Wanderwege besuchen, erklären sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden. 

  • Kosten

    Für die kantonalen Wanderweg-Fachorganisationen als Mitglieder des Verbands Schweizer Wanderwege sowie die offiziellen Partner:innen (Sponsoren) der Schweizer Wanderwege sind die Registration sowie die Kommunikationsleistungen kostenlos.  

    Für alle anderen Organisationen beträgt der Basispreis für die Aufschaltung eines Angebotes auf der Website wandernacht.ch 130* Franken.  

    Auf jeden weiteren Eintrag eines Anbieters bzw. einer Anbieterin werden 50% Rabatt (berechnet vom Basispreis) gewährt. Als weiterer Eintrag gilt: Eintrag eines Angebots in einer zusätzlichen Sprache, Eintrag eines zusätzlichen, sich inhaltlich unterscheidenden Angebots. 

    Für Registrationen** bis und mit 13. April 2025 wird einmalig ein Frühbucherrabatt von CHF 20 gewährt. 

    Der Frühbucherrabatt und der Rabatt für mehrere Einträge sind kumulierbar. 

    Die Gebühren werden vor dem Datum der Wandernacht in Rechnung gestellt. Sie sind unabhängig von der effektiven Durchführung und dem Erfolg / den Teilnehmerzahlen des einzelnen Anlasses zu entrichten.  

    • Registrationskosten (Basispreis): CHF 130
    • CHF 20 Frühbucherrabatt bei frühzeitiger Registration (bis/mit 13.04.25): CHF 110
    • Registration des gleichen Angebots in mehreren Sprachen oder
    • Gleiche:r Anbieter:in registriert mehrere, inhaltlich unterschiedliche Angebote: 50% Rabatt auf jeden weiteren Eintrag (ausgehend vom Basispreises = CHF 65)
    • 2 Sprachen/Angebote: CHF 195, mit Frühbucherrabatt: CHF 175
    • 3 Sprachen/Angebote: CHF 260, mit Frühbucherrabatt: CHF 240
    • Kantonale Wanderweg-Fachorganisationen und Partner:innen der SWW: gratis

    *exkl. MwSt.

    **Als Registration gilt die Einreichung eines finalen Angebots an den Verband Schweizer Wanderwege. Als Registration gilt nicht die Erstellung eines Benutzerkontos oder eines Angebotsentwurfs.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Magazin «DAS WANDERN»

  • Geltungsbereich

    Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Verlag und der Abonnentin / dem Abonnenten des Magazins DAS WANDERN, ergänzend zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Wanderwege. Durch Abschluss eines Abonnements erklärt sich die Abonnentin / der Abonnent mit diesen Bedingungen einverstanden.

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