Winter-Edition

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Post-Föderpreis Winter-Edition

Winterwanderwegprojekte

Diese Auszeichnung prämiert attraktive und signalisierte Winterwanderwege mit Finanzierungslücke. Gefördert werden vor allem Winterwanderwegprojekte, die ein landschaftliches Erlebnis ermöglichen, gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind und sich publikumswirksam kommunizieren lassen.

Projekteingabe

Der Verband Schweizer Wanderwege verleiht im Januar/Februar 2025 zusammen mit der Schweizerischen Post den Post-Förderpreis Winter.

Diese Auszeichnung prämiert attraktive und signalisierte Winterwanderwege mit Finanzierungslücke. Gefördert werden vor allem Winterwanderwegprojekte, die ein landschaftliches Erlebnis ermöglichen, gut mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sind und sich publikumswirksam kommunizieren lassen.

Die unterschiedlichen Trägerschaften leisten viel Arbeit für attraktive Winterwanderwege. Mit dem Post-Förderpreis verleihen ihnen die Schweizer Wanderwege und die Schweizerische Post Anerkennung und geben den Projekten und den Verantwortlichen ein Gesicht.

Der Post-Förderpreis Winter…

  • ist Ansporn, die Qualität von signalisierten Winterwanderwegen fortlaufend zu verbessern;
  • macht engagierte Trägerschaften bekannt und unterstützt sie finanziell;
  • stellt Winterwandernden attraktive und sichere Winterwanderwege zur Verfügung.
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  • Träger Post-Förderpreis

    Der Post-Förderpreis für Winterwanderwegprojekte wurde im Jahr 2024 im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Schweizerischen Post und dem Verband Schweizer Wanderwege ins Leben gerufen und wird 2025 erstmals verliehen.

  • Eingabefrist und Preisvergabeprozess

    15. Mai - 31. August 2024

    Nach der Eingabefrist erfolgt eine Vorabklärung der Projekte durch die Schweizer Wanderwege. Anschliessend werden die Gewinnerprojekte an der Jurysitzung der Schweizerischen Post (Mitte Dezember 2024) festgelegt. Die Preisträger werden im Anschluss informiert.

  • Bedingungen

    Das Winterwanderwegprojekt …

    • bezieht sich auf neu geplante signalisierte Winterwanderwege, die im Gelände noch nicht existieren;
    • bezieht sich auf bereits existierende Winterwanderwege, bei denen die bestehende Signalisation nicht den Empfehlungen des Bundesamts für Strassen ASTRA (Leitfaden Winterwanderwege und Schneeschuhrouten) entspricht und eine Neusignalisation vorgenommen wird.
    • ist spätestens zum 1. November 2025 fertiggestellt, (neu) beschildert und begehbar;
    • beinhaltet die sachgemässe Umsetzung der Qualitätskriterien Winterwanderwege;
    • ist einigermassen schneesicher während der Wintermonate;
    • weist eine Gehzeit von maximal drei Stunden auf;
    • entspricht den konditionellen Anforderung leicht (bis 5 Kilometer und bis zu 200 Höhenmeter) oder mittel (bis zu 12 Kilometer oder bis zu 500 Höhenmeter);
    • ist mit dem öV gut erreichbar;
    • lässt sich durch die Schweizerische Post thematisch kommunizieren (Erschliessung von Orten, Bewegung, Naturerlebnis etc.).
  • Von einer Prämierung ausgeschlossen sind
    • die Zusatzsignalisation für Best-of Angebote von SchweizMobil;
    • Schneeschuhrouten.


  • Preis

    Die Trägerschaft erhält Fördergelder für Materialkosten (Beschilderung) und personelle Ressourcen (Planung, Erstmontage und Sicherheitsabklärungen).

    Der Post-Förderpreis 2025 umfasst eine Summe von gesamt 50 000 Franken: Die Zuteilung der Förderbeträge für Sommer- und Winterprojekte erfolgt nach Ermessen der Jury unter Berücksichtigung des Finanzierungsbedarfs.

    Es werden 50 bis 80 Prozent der förderungswürdigen Projektkosten finanziert. Der Betrag wird nach Projektabschluss beim Vorliegen eines kurzen Abschlussberichts, bestehend aus mindestens Bildern der Signalisation im Gelände und einer detaillierten Projektabrechnung, ausbezahlt.

    Wir behalten uns vor, bei nicht zweckkonformer Verwendung der Beiträge, diese zurückzufordern.

  • Teilnahmebedingungen

    Bewerben können sich Trägerschaften von signalisierten Winterwanderwegen.

    • Pro Trägerschaft kann nur ein Winterwanderwegprojekt eingereicht werden.
    • Das Projekt ist an keine finanzielle Mindestgrösse gebunden.
  • Kommunikation der Projekte / Branchenexklusivität

    Die Trägerschaft kooperiert bei der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Medienmitteilungen, Infotafel vor Ort, Prospekte etc.) eng mit der Schweizerischen Post. Die Schweizerische Post darf das Projekt innerhalb ihrer Kommunikation unter Verwendung des Post-Logos und des Logos der Schweizer Wanderwege vorstellen sowie den Verlauf dokumentieren. Die Schweizerische Post weist bei einer detaillierten Projektkommunikation auf die Trägerschaft hin. Die Trägerschaft gewährt der Schweizerischen Post Branchenexklusivität, d.h. sie geht keine Kooperation mit anderen Unternehmen aus dem Bereich Brief-, Kurier- und Paketdienste ein.

    Nach der Fertigstellung des Projekts wird der Winterwanderweg durch die Schweizer Wanderwege auf dem Geoportal des Bundes (swisstopo/map.geo.admin.ch) publiziert.

  • Preisübergabe

    Die Preisübergabe erfolgt durch die Schweizerische Post und die Schweizer Wanderwege am Standort des Winterwanderwegs. Das Datum wird frühzeitig mit den Preisträgern vereinbart.

Kontakt

Daniela Rommel

E-Mail daniela.rommel@schweizer-wanderwege.ch
Tel. 031 370 10 28

Anna Kocher

E-Mail anna.kocher@schweizer-wanderwege.ch
Tel. 031 370 10 46

Unterstützte Projekte

Ab dem Frühjahr 2025 werden hier die unterstützten Projekte vorgestellt.

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Partnerschaft Post-Förderpreis Die Post Wandern mit Kindern

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