Wanderwegnetzplanung

Ein Netz, das verbindet
Das Bundesgesetz über Fuss und Wanderwege (FWG) verlangt von
den Kantonen, bestehende und vorgesehene Fuss- und Wanderwege in Plänen
festzuhalten, diese periodisch zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Die
Hauptaufgabe im Rahmen der Wanderwegnetzplanung ist die Qualitätsförderung des
bestehenden Netzes.
-
Kartografischer Plan
Die bestehenden und vorgesehenen Wanderwege in einem kartografischen Plan festhalten. Die Rechtswirkung des Plans festlegen und das Verfahren für dessen Erlass und Änderung anordnen.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 1 und 2, FWG Art. 7 Abs. 3 FWG
-
Überprüfung des Plans
Die Aktualität und die Funktionalität des Plans alle zehn Jahre überprüfen und die erforderlichen Anpassungen vornehmen.
Rechtsgrundlage: Art. 1 FWV
-
Einbezug ASTRA
Die Pläne dem Bundesamt für Strassen vor dem erstmaligen Erlass sowie vor der Genehmigung erheblicher Anpassungen unterbreiten.
Rechtsgrundlage: Art. 2 FWV
-
Einbezug Betroffener und Interessierter
Die Betroffenen sowie die interessierten Organisationen und Bundesstellen an der Planung beteiligen.
Rechtsgrundlage: Art. 4 Abs. 3 FWG und Art. 8 und 9 FWG
-
Einbezug Nachbarkantone und -gemeinden
Das Wanderwegnetz mit demjenigen der Nachbarkantone bzw. Nachbargemeinden abstimmen sowie mit den anderen raumwirksamen Tätigkeiten und Interessen koordinieren. Die Wanderwegnetzplanung selbst ist eine raumwirksame Tätigkeit im Sinne von Art. 2 RPG.
Rechtsgrundlagen: Art. 5 und 9 FWG sowie Art. 2 RPG
-
Berücksichtigung historischer Wegstrecken
Historische Wegstrecken nach Möglichkeit einbeziehen.
Rechtsgrundlagen: Art. 3 Abs. 2 FWG
-
Gefahrenstellen behandeln
Bekannte Gefahrenstellen daraufhin prüfen, ob die Gefahr durch planerische Massnahmen entschärft werden kann (z.B. Weg -verlegung) oder ob andere Massnahmen erforderlich sind.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 Bst. b FWG
-
Freie Begehbarkeit sicherstellen
Die freie Begehbarkeit mit angemessenen Massnahmen sicherstellen.
Rechtsgrundlagen: Art. 6 Abs. 1 Bst. b und c FWG
-
Ersatz sicherstellen
Bei Beeinträchtigungen von Wanderwegen intervenieren. Unterbrochene oder beeinträchtigte Wanderwege ersetzen.
Rechtsgrundlagen: Art. 7 FWG
-
Wanderwegkategorien
Den Wegabschnitten die Kategorien Wanderweg, Bergwanderweg oder Alpinwanderweg zuordnen.
Rechtsgrundlage: Signalisationsnorm (SN 640 829a)
Handbuch Wanderwegnetzplanung
Für die Planung und Optimierung der Wanderwege vermittelt das Handbuch Wanderwegnetzplanung Grundlagen, Methoden und Beispiele. Im Fokus stehen dabei die Überprüfung und die Qualitätsförderung der bestehenden Wanderwegnetze in den Kantonen und Gemeinden. Das Handbuch soll alle daran beteiligten Personen bei ihren Aufgaben unterstützen. Es wird vom Bundesamt für Strassen ASTRA und den Schweizer Wanderwegen herausgegeben.
Entscheidungshilfe Abgrenzung Wanderweg-Kategorien
Die Norm SN 640 829a «Strassensignale – Signalisation
Langsamverkehr» definiert auf verbindliche Art für jede Wanderwegkategorie
charakteristische Weg- und Geländemerkmale. Dabei werden Wegverlauf,
Wegbeschaffenheit sowie die technische Route der Wanderziele berücksichtigt. Verantwortlich
für die Einordnung ist die für die Wanderwegnetzplanung zuständige kantonale
Fachstelle oder kommunale Behörde. Die Entscheidungshilfe Abgrenzung
Wanderweg-Kategorien unterstützt die Fachleute bei dieser Aufgabe.
Qualitätsziele

Unsere Qualitätsziele
Die Wanderinfrastruktur unterliegt einer kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung hinsichtlich der Qualitätsziele der Schweizer Wanderwege.
Wanderwege entlang von Gewässern
Gut angelegte Langsamverkehrswege bieten die Chance, Gewässer
umweltfreundlich zu erschliessen, die Besucher besser zu lenken und damit Flora
und Fauna dieser Naturräume wirkungsvoller zu schützen. Umgekehrt bieten Revitalisierungs-
und Hochwasserschutzprojekte Chancen für eine attraktivere Führung der
Langsamverkehrswege und das Schliessen von Sicherheits- und Qualitätslücken bei
Routen für den Langsamverkehr. Dazu ist es wichtig, ihre Erreichbarkeit für den
Langsamverkehr und ihre Erschliessung mit geeigneten Infrastrukturen bereits
von Beginn weg in die Planung zu integrieren.
Weiterführende Informationen sind in den untenstehenden Dokumenten zu finden.
Naherholung und Langsamverkehr
Naherholungsräume, die von zuhause oder der Arbeitsstätte aus rasch und ohne Umwege erreichbar sind, bieten optimale Voraussetzungen, Bewegung und Gesundheit bei der Bevölkerung zu fördern. Gut geplante Langsamverkehrsstrukturen tragen wesentlich zur Lebens- und Standortqualität bei.
Signalisierte Wanderwege gelten dabei als zentrale Infrastruktur
für sportliche Aktivitäten in der freien Natur. In Siedlungsgebieten erfüllen
sie den Zweck, nahgelegene Erholungsräume für die Bewegung und
Erholung durchgängig, sicher und attraktiv zu erschliessen.
Im Rahmen der Modellvorhabens «Siedlungsnaher Langsamverkehr
im Metropolitanraum Zürich» 2014 - 18 des Bundes wurde untersucht, inwiefern
bestehende Strukturen des Langsamverkehrs unter Berücksichtigung der
unterschiedlichen Interessen und Synergien punktuell qualitativ aufgewertet und
optimiert werden können. Untenstehend sind weiterführende Informationen zum
Projekt zu finden.
- Modellvorhaben 2014 - 2018: Siedlungsnaher Langsamverkehr im Metropolitanraum Zürich
- Projektinformationen: Attraktive Erschliessung siedlungsnaher Erholungsräume durch Langsamverkehr
- Teilprojekt: Simulation von Besucherströmen zu Naherholungsgebieten
- Langsamverkehr als Stütze eines bewegungsfreundlichen Umfelds mit Good Practice Projekten
Kontakte
Wanderwegnetzplanung und Abgrenzung Wanderwegkategorien
Wanderwege und Naherholung / Gewässer

Pietro Cattaneo
- Nationale Koordination und Beratung Kantone: GR, TI, VS, UR
- Kurse Signalisation von Wanderwegen
- Beratungsthemen: Signalisation und Planung, Gefahrenprävention, Verantwortlichkeit, Haftung, Wanderwege auf Weiden
- Verantwortlich esa-Ausbildung Wanderleiter:in

Susanne Frauenfelder
- Beratung Kantone: SO, SH, ZG, AG
- Koordination der Qualitätsförderung Wanderland Schweiz
- Wandermonitoring
- Beratungsthemen: Zähltechnologien, Naherholung, Wanderwege entlang von Gewässern