Zugang zum Wald und Bewilligungen

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Wanderwege im Wald

Zugang zum Wald und Bewilligungen

Wer darf in meinen Wald und wofür braucht es Bewilligungen?

Der Wald und die Waldwege sind von Gesetzes wegen frei zugänglich (ZGB 699 und WaG 14). Die signalisierten Wanderwege sind zudem in Plänen offizialisiert und rechtlich gesichert, sei es durch eine Wegdienstbarkeit oder eine Widmung zugunsten der Öffentlichkeit. Die Wege dürfen von den Wandernden frei begangen werden, solange keine (temporäre) Sperrung signalisiert ist.

Der Zugang zu Waldflächen und Wegen kann durch eine behördliche Anordnung oder seitens der Waldeigentümerschaft zur Durchführung von Waldbewirtschaftungsarbeiten eingeschränkt werden. Gründe für (temporäre) Einschränkungen können sein:

  • Bewahrung vor Gefahren (Bewirtschaftung, Naturgefahren)
  • Wild- und Naturschutz
  • Beeinträchtigung von Waldfunktionen
  • Spezielle Anlässe (Veranstaltungen etc.)

Die Waldeigentümerschaft kann einen rechtlich gesicherten Wanderweg nicht selbstständig aufheben.

Bei Anfragen seitens neuer Nutzungen auf Wanderwegen oder Konflikten mit Wandernden kann der Kontakt zum/zur zuständigen Förster:in, der kantonalen Wanderweg-Fachorganisation oder der kantonalenWanderweg-Fachstelle gesucht werden. Bei Bedarf kann auch Kontakt zum kantonalen Waldamt aufgenommen werden.

Bewilligungen für Wanderwege im Wald

Wanderwege gelten i.d.R. als nichtforstliche Kleinbauten und bedürfen keiner Rodungsbewilligung, jedoch einer Bewilligung für die nachteilige Nutzung des Waldes (Art. 16 Abs. 2 WaG). Verlangt sind zudem eine Baubewilligung sowie eine Bewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone (Art.24. RPG). Die Neuanlage eines Wanderwegs (auch die Signalisation eines bestehenden Waldwegs) erfordert zudem entweder eine öffentliche Wegdienstbarkeit oder die Zustimmung der Waldeigentümerschaft sowie eine Widmung zugunsten der Öffentlichkeit. Grundsätzlich lohnt es sich eine schriftliche Zustimmung der Waldeigentümerschaft einzuholen.

In jedem Fall sind die kantonalen Bestimmungen zu berücksichtigen.

Kontakt

Daniela Rommel

Daniela Rommel

  • Koordination und Beratung: Winterwanderwege und Schneeschuhrouten (alle Kantone)
  • Beratung Kantone (Sommer): AI, AR, SG, BL, BS
  • Beratungsthemen: Klimawandel, Wald, Jagd, Gesundheit
+41 31 370 10 28

Tags

Sicherheit Unterhalt Wald Wanderwegbau Fachwissen Kantonale Wanderweg-Fachorganisationen

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