Wanderwege im Wald

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Wanderwege im Wald

Unterwegs im schönen Grün

Wer darf wann in den Wald? Wer ist zuständig für die Wanderwege im Wald? Was sind die Pflichten der Waldeigentümer:innen oder der Kantone und Gemeinden? 

Die Freizeitnutzung und die Erholung in den Schweizer Wäldern haben in den letzten Jahren stark zugenommen und entwickeln sich voraussichtlich auch aufgrund des Klimawandels (z.B. wärmere Sommer, mehr Hitzetage) weiter in diese Richtung. Damit erhält die Frage der Wahrung der Sicherheit der Nutzenden und der Koordination zwischen den verschiedenen Interessensgruppen zusätzlich an Bedeutung.

Von der kantonalen Gesetzgebung ist abhängig, welche Zuständigkeiten auf Wanderwegen im Wald herrschen, durch wen und in welchem Umfang die Gefahrenbeseitigung zu erfolgen hat und welche sonstigen Aufgaben auf die Waldeigentümerschaft, das zuständige Gemeinwesen und andere Akteure entfallen. Die wichtigsten Aspekte, die auf nationaler Ebene gelten, haben wir Ihnen zusammengestellt.

FAQ wald_WW-FO

Zuständigkeiten

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FAQ wald_waldbewirtschaftung

Sicherheit und Haftung

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FAQ wald_kanton_gemeinde_bezirk

Zugang zum Wald und Bewilligungen

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FAQ wald_allgemeine aufgaben

Natur- und Heimatschutz

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FAQ wald_wandernde

Umgang mit Wandernden im Wald

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Raja-Laeubli-6094

Hinweise für Wandernde im Wald

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Kontakt

Daniela Rommel

Daniela Rommel

  • Koordination und Beratung: Winterwanderwege und Schneeschuhrouten (alle Kantone)
  • Beratung Kantone (Sommer): AI, AR, SG, BL, BS
  • Beratungsthemen: Klimawandel, Wald, Jagd, Gesundheit
+41 31 370 10 28

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